Wir dürfen wieder unter Einhaltung der entsprechenden
Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften mit einem eingeschränkten Trainingsbetrieb beginnen.
Des Weiteren gelten die aktuellen
Corona-Verordnungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen.Wir dürfen wieder unter
Einhaltung der entsprechenden Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften mit einem eingeschränkten Trainingsbetrieb beginnen.